Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.05.2023

1. Anwendbarkeit und Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien: Auftragnehmer Maciej Idziorek, Obere Donaustraße 11/1/3, 1020 Wien und dem Kunden (Leistungsempfänger), im folgenden als Auftraggeber bezeichnet, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und unverbindlich.

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch

3. Leistungsbuchung

Eine Leistungsbuchung kommt zustande, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Einigung über Art, Datum, Uhrzeit, Dauer, Ort, Kosten und Zahlungsart für eine künstlerische Dienstleistung getroffen wird. Der Auftraggeber wird diesbezüglich schriftlich vom Auftragnehmer mit dem Zusenden der Zahlungsaufforderung informiert.

4. Vertragsabschluss

Die Leistungsbuchung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Auftraggeber verpflichtet sich damit zu einer vollständigen Vorauszahlung der gebuchten Leistung. Dafür erhält der Auftraggeber eine Zahlungsaufforderung samt Rechnung, welche mit ihrem Ausstellungsdatum fällig ist. Nach erfolgter Zahlung wird der Auftraggeber über die verbindliche Annahme seines Angebots seitens des Auftragnehmers mittels Buchungsbestätigung informiert.

5. Absage bzw. Verschiebung

Der Auftraggeber ist an seine Leistungsbuchung gebunden. Kann er den in der Leistungsbuchung vereinbarten Termin nicht einhalten, wird er vom Auftraggeber dazu verpflichtet, diesen Termin spätestens 48 Stunden vor seinem Stattfinden schriftlich (bandrecording@gmx.at) oder telefonisch (06506615515) abzusagen bzw. diesen einvernehmlich auf einen Ersatztermin zu verschieben.

Im Falle, dass eine vereinbarte Leistungsbuchung nicht eingehalten werden kann, verpflichten sich beide Vertragsparteien, den Termin spätestens 48 Stunden vor dem Stattfinden schriftlich oder telefonisch abzusagen.

Im Fall einer rechtzeitigen Absage erhält der Auftraggeber die im Zusammenhang mit dieser Leistungsbuchung getätigten Zahlungen vom Auftragnehmer zur Gänze zurückerstattet.

Geht der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, behält sich der Auftragnehmer vor, die gebuchte und nicht rechtzeitig abgesagte bzw. nicht rechtzeitig auf einen Ersatztermin verschobene Leistung zur Gänze in Rechnung zu stellen.

6. Kosten

Die Verrechnung der Leistungen erfolgt laut Angebot nach tatsächlich verbrauchten Einheiten zu Stück- oder Stundenpreisen oder pauschal, zusätzliche Leistungen werden nach der jeweils aktuellen auf der Website des Auftragnehmers (https://bandrecording.at/tonstudio-preise-und-kosten/) angeführten, Preisliste und den dort genannten Preisen in Rechnung gestellt. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die vom Auftragnehmer gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene halbe Stunde berechnet wird.

7. Zahlungsart & Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer akzeptiert vorzugsweise Vorauszahlungen per Banküberweisung.

In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung vor Leistungserbringung möglich, dies bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Auftragnehmers.

Wenn nicht anders vereinbart, sind ausgestellte Rechnungen mit ihrem Ausstellungsdatum fällig.

8. Herstellung & Revision

Die technische Gestaltung von Audiodateien obliegt dem Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für eine Vorführung.

Revisionen stehen dem Auftraggeber im vereinbarten Maße zu. Alle weiteren Korrekturen und Änderungswünsche werden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

9. Abnahme & Download

Nach Aufnahme und eventueller Nachbearbeitung wird dem Auftraggeber ein kostenloser Download-Link mit dem fertigen Werk zur Verfügung gestellt. Dieser Download-Link ist 14 Tage gültig.

Mit dem Herunterladen der zur Verfügung gestellten Audiodaten erfolgt die Abnahme der Audiodatei durch den Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer hat nach der Abnahme drei Werktage Zeit, die Audiodateien zu prüfen und gegebenenfalls Mängel bekannt zu geben. Nach drei Werktagen gelten die Audiodateien als abgenommen.

Wünscht der Auftraggeber einen erneuten Zugriff auf die Audiodateien, ist dafür eine Gebühr von €30,- erforderlich. Das gewährleistet den Zugriff auf die Dauer von weiteren 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Rechnungslegung.

Lieferfristen sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht.

10. Backup

Nach der finalen Abnahme ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, jedoch berechtigt aufgenommene und bearbeitete Audiodateien, Programm-Projekte und sonstige zum Auftrag gehörende Daten zu archivieren.

11. Gewährleistung & Haftung

Der Auftraggeber erkennt an, dass die Qualität der Audiodatei wesentlich von der Bearbeitungsdauer abhängt und individuellen Bewertungskriterien unterliegen. Aus diesem Grund gilt als vereinbart, dass Reklamationen nach Ablauf von drei Werktagen ab der Abnahme (siehe Punkt 9.) ausgeschlossen sind.

Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Etwaige Mängelrügen sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen nach Abnahme unter schriftlicher Angabe der Gründe bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von diesem zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel solange zu verweigern, bis etwaige zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

Tritt bei der Herstellung der Audiodatei ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung.

Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitigen Fertigstellung der Audiodatei, die weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind dem Auftragnehmer die bisher erbrachten Leistungen zu entgelten.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Gegenstände welcher Art auch immer, die Eigentum oder Besitz anderer Personen sind. Das gilt insbesondere für alle vom Auftraggeber bzw. Mitarbeiter des Auftraggebers in für die Aufnahme benutzten Gegenstände.

12. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten, bearbeiteten und/oder bereits gelieferten Audiodateien und Rechte aus Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener Kosten Eigentum des Auftragnehmers.

Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers unzulässig und unwirksam.

Erst mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener Kosten erhält der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte für die erstellten Werke. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und gegebenenfalls die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.

13. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt.

Des Weiteren erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.

Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Auftragnehmer stellen sollten und verpflichtet sich, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.

14. Verwertungsrechte & Meldepflichten

Sollte die finale Audiodatei Tonwerke beinhalten, die an die AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) meldungspflichtig sind, ist es Aufgabe des Auftraggebers, diese entsprechend der AKM zu melden. Dies gilt ebenso für während der Aufnahme verwendete oder gespielte AKM-pflichtige Werke. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber unterlassene Meldungen an die AKM.

Sollten im Zuge des Auftrages Urheberrechte entstehen, die dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, z.B. bei in Auftrag gegebenen Texten, Kompositionen, Arrangements und Gesangs- bzw. Instrumental-Einspielungen, erklärt der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Auftragnehmer vorgenommen werden.

15. Namensnennung des Auftragnehmers – Credits

Entstehen im Zuge der Auftragserfüllung Urheberrechte, die dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Falle einer Veröffentlichung der Audiodatei entsprechend zu vermerken.

16. Namensnennung des Auftraggebers – Referenz

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer den Namen (Künstlernamen / die Bezeichnung) des Auftraggebers zu Werbezwecken in branchenüblicher Form als Referenz anführen darf.

Im Falle einer kommerziellen Veröffentlichung der im Zuge der Geschäftsbeziehung erstellten Audiodateien durch den Auftraggeber, erklärt dieser damit einverstanden zu sein, dass der Auftragnehmer die bereits veröffentlichten Audiodateien unter entsprechender Namens- und Urheberrechtsnennung auf seiner Webseite als Referenz anführen darf.

17. Sonstige Bestimmungen

Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform, wobei ein Briefwechsel z.B. per E-Mail genügt.

Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.

Für Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird – sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart.

Allfällige Vertragsgebühren trägt der Auftraggeber.

Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung oder Vertretung trägt jeder Vertragspartner selbst.